Bei uns dürfen Sie "mitwirken"!
Schulmitwirkung und Elternbeteiligung finden auf verschiedenen Ebenen statt. Dazu gehört als erstes die Eltern-Arbeit, da diese ihr Kind am besten kennen. Aber auch die Begleitung bei Klassenausflügen, Helferin oder Helfer bei Schul- und Sportfesten, Mitarbeit in Projektwochen oder an Projekttagen, Kuchen backen vor Feiern und Festen, Organisation von Klassenausflügen und vieles mehr. Das sind wichtige Bausteine von Elternmitarbeit in unserer Schule.
Das Fundament wird jedoch dadurch gebildet, dass die Bildung der Persönlichkeit unserer Kinder in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken von Elternhaus und Schule erfüllt wird. Für uns ist Schulqualität das Ergebnis vertrauensvoller Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten. Die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schulleitung, Lehrkräften und Eltern ist die Gewähr für die Schaffung eines positiven Schulklimas, die Arbeitszufriedenheit der Beteiligten sowie die Leistungsfähigkeit der gesamten Schule. Diese Zusammenarbeit wird nicht zuletzt in den Mitwirkungsgremien verwirklicht.
Schulkonferenz
Mitglieder:
Schulleiterin
vier Vertreter*innen der Konferenz der Lehrkräfte
fünf Vertreter*innen der Elternkonferenz
ein/e Vertreter*in des Schulträgers
fünf Vertreter/innen der Schüler*innen(ab Jgst. 4 stimmberechtigt) (alle Angehörigen der Schule können als Gäste teilnehmen)
Zusammenkünfte:
dreimal im Schuljahr
Aufgaben:
beschließt die wichtigen Angelegenheiten der Schule, z. B. Grundsätze der Zusammenarbeit, Warenangebot, Verwendung der Mittel, Hausaufgaben…
beschließt mit Zustimmung der Mehrheit der Vertreter der Lehrkräfte z.B. pädagogische Ziele und Schwerpunkte, Schulprogramm, Grundsätze der Förderung, der Verteilung von Klassenarbeiten und der Mitarbeit der Eltern
ist anzuhören und beschließt über Antrag oder Stellungnahme u.a. zu Schulbezirken/ Schulwegen, größeren baulichen Maßnahmen, wissenschaftlichen Untersuchungen
Konferenz der Lehrkräfte (KdL)
Mitglieder:
alle Lehrkräfte
zwei Vertreter*innen der EK als beratende Mitglieder
Zusammenkünfte:
sechsmal im Schuljahr
Aufgaben:
berät alle wichtigen Angelegenheiten, beschließt z.B. Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit, Stundenplan, Lernmittel, Leistungsbewertung, Ordnungsmaßnahmen …
Fachkonferenzen (FK)
Mitglieder:
alle unterrichtenden LK
zwei beratende Mitglieder
Zusammenkünfte:
zweimal im Jahr
Aufgaben:
berät über alle das Fach betreffende Angelegenheiten
Klassenkonferenzen (KK)
Mitglieder:
alle unterrichtenden LK
Schüler- u. Elternsprecher als beratende Mitglieder
Aufgaben:
berät und beschließt über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Klasse
Konferenz der Schülerinnen und Schüler
zwei Schülersprecher pro Klasse, ab Jgst. 1 mgl.
Zusammenkünfte:
mindestens dreimal im Schuljahr
Aufgaben:
Vertreten Anliegen ihrer Klasse
stimmberechtigte Mitglieder in der SK (Jgst. 4-6)
Elternkonferenz (EK)
Mitglieder:
Elternsprecher/innen
zwei Lehrkräfte als beratende Mitglieder
auf Wunsch Schulleitung
Zusammenkünfte:
dreimal im Schuljahr
Aufgaben:
vertritt schulische Interessen aller Eltern
Elternversammlungen (EV)
Mitglieder:
Eltern einer Klasse
Lehrkräfte (Einladung)
Schülersprecher/innen
Zusammenkünfte:
zwei- bis dreimal im Schuljahr
Aufgaben:
Information der Eltern
Meinungsaustausch
beschließt im Einvernehmen mit der KK über schriftliche Informationen zur Lernentwicklung anstelle der Noten