Hausordnung
Haus- und Schulordnung Friedrich-Ebert-Grundschule
„So viel Freiheit wie möglich, so viel Grenzen wie nötig“
Diese Hausordnung ist Grundlage für das friedliche Zusammenleben aller Mädchen, Jungen und Erwachsenen an unserer Schule. Nur wenn wir die Regeln einhalten, werden wir uns wohl fühlen und gut verstehen.
1.Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
1.1. Verhalten im Schulgebäude
Wir begegnen uns mit einem Lächeln. Wir grüßen, wenn wir einen Raum betreten.
Wir sprechen respektvoll miteinander und benutzen „Bitte“ und „Danke“.
Wir bewegen uns im Schulhaus ruhig und langsam.
Wir befolgen die Aufforderungen und Anweisungen der verantwortlichen Lehrkräfte, Sozialarbeiter, Horterzieher und sonstiger erwachsener Personen, sowie der Pausenhelfer.
Gegenstände, mit denen andere gefährdet oder verletzt werden können, sind verboten.
Jede Form von Extremismus wird nicht toleriert und ist deshalb untersagt.
Niemand wird beleidigt, bedroht, gefährdet, verletzt oder gemobbt. Schuleigentum oder Eigentum anderer wird nicht beschmutzt, beschädigt oder ungefragt weggenommen. Wer Beschmutzungen oder Beschädigungen verschuldet, ist zu Schadensersatz verpflichtet. Verstöße gegen die Hausordnung, Unfälle, Verluste von Gegenständen und Schäden im Schulhaus melden wir unverzüglich einer Lehrkraft, dem Hausmeister oder im Sekretariat.
Räume betreten wir nur gemeinsam mit einer Lehrkraft. Wir halten unsere Räume sauber. Am Ende des Unterrichtstages räumen wir unseren Arbeitsplatz auf und stellen die Stühle hoch.
Toiletten sind keine Spielplätze oder Aufenthaltsräume. Wir verlassen sie so, wie wir sie vorfinden möchten. Nach dem Benutzen gehen wir sofort in die Klasse zurück.
Wer an der Schulspeisung teilnimmt, stellt sich ordentlich an der Essenausgabe an. Das Mittagessen nehmen wir in Ruhe ein, der Tisch wird sauber verlassen.
1.2. Verhalten im Unterricht
Wir Kinder haben das Recht, ungestört zu lernen.
Wir Lehrkräfte haben das Recht, ungestört zu unterrichten.
Unsere Arbeitsmittel legen wir vor Beginn des Unterrichts an unserem Arbeitsplatz bereit.
Wir halten unsere Klassenregeln ein.
1.3. Verhalten in den Pausen
Die Pausen verbringen wir im Raum der vorhergehenden Stunde.
Die Hofpausen verbringen wir auf dem Schulhof.
Wir gestalten alle Spiele so, dass niemand zu Schaden kommt. Während des Spiels achten wir darauf, dass die Sicherheit aller Beteiligten jederzeit gewährleistet ist.
Wir benutzen die Spielgeräte sachgerecht und so, dass andere Kinder noch lange daran Freude haben.
Bei Regenpausen beschäftigen wir uns ruhig im Raum der vorherigen Stunde.
Das Vorklingeln bedeutet: Aufräumen und Vorbereiten auf die kommende Stunde.
1.4. Verhalten auf dem Schulhof
Die Klassensprecher, Partner- oder Ordnungsschüler führen die Klassen zum Pausenhof und zurück. Sie nutzen dabei das Treppenhaus, welches dem Raum am nächsten liegt. Die Pausenhelfer unterstützen die Aufsicht führenden Lehrkräfte. Wir beachten ihre Hinweise.
Wir benutzen die Spielgeräte sachgerecht. Wir werfen unsere Abfälle in den Mülleimer.
Bepflanzte Gefäße und Bereiche, sowie die Pflanzen selbst, werden nicht beschädigt und nicht betreten.
Am Ende der Hofpause versammeln wir uns an den vorgesehenen Plätzen und gehen als Klasse geordnet leise ins Schulhaus.
Das Fahren mit Fahrzeugen jeder Art ist auf dem Schulhof aus Sicherheitsgründen untersagt. Fahrräder und andere Fahrzeuge sind ausschließlich auf dem Fahrradhof anzuschließen.
2. Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel
Die digitalen Tafeln dürfen nur nach Anweisung bzw. Absprache mit der Lehrkraft benutzt werden.
Elektronische Wiedergabegeräte wie Handys, entsprechende Uhren, usw., sind während der Schulzeit auszuschalten und in der Schultasche zu verwahren.
Nach §90 Telekommunikationsgesetz ist es verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören.
Dies gilt insbesondere auch für sogenannte Smart- Uhren.
Ton und/oder Bild-Aufnahmen sind verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.
Bei Regelverstoß wird das Gerät von der Lehrkraft eingesammelt. Das ausgeschaltete Gerät wird im Sekretariat zur Abholung durch die Eltern hinterlegt.
Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an oder Verlust dieser Geräte.
3. Verantwortlichkeiten der Eltern
Wir, die Schülerinnen und Schüler, wünschen uns, dass sich unsere Eltern aktiv am Schulleben beteiligen.
Kinder betreten und verlassen das Schulgebäude selbständig.
Bei Krankheit oder anderen Gründen der Abwesenheit melden Eltern ihr Kind bis 08:00 Uhr des Unterrichtstages ab. Spätestens am ersten Tag des Schulbesuches nach der Fehlzeit ist eine schriftliche Mitteilung der Eltern vorzulegen.
(*Eltern wird hier im Sinne der Personensorgeberechtigten verwendet.)
Schülerinnen, Schüler, Eltern, Familienangehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedrich-Ebert-Grundschule Luckenwalde haben sich auf diese Schulordnung geeinigt. Diese Schulordnung gilt für zwei Jahre oder bis eine neue festgelegt wird.
Sie ist gültig ab dem 25.02.2020.
Eine Evaluation fand am 04.03.2025 statt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.