3. Verantwortlichkeiten der Eltern
Wir, die Schülerinnen und Schüler, wünschen uns, dass sich unsere Eltern aktiv am Schulleben beteiligen.
Kinder betreten und verlassen das Schulgebäude selbständig.
Bei Krankheit oder anderen Gründen der Abwesenheit melden Eltern ihr Kind bis 08:00 Uhr des Unterrichtstages ab. Spätestens am ersten Tag des Schulbesuches nach der Fehlzeit ist eine schriftliche Mitteilung der Eltern vorzulegen.
(*Eltern wird hier im Sinne der Personensorgeberechtigten verwendet.)
Schülerinnen, Schüler, Eltern, Familienangehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedrich-Ebert-Grundschule Luckenwalde haben sich auf diese Schulordnung geeinigt. Diese Schulordnung gilt für zwei Jahre oder bis eine neue festgelegt wird.
Sie ist gültig ab dem 25.02.2020.
Eine Evaluation fand am 04.03.2025 statt.