1. Grundsätze der Leistungsbewertung
Leistungsbeurteilungen dienen der Leistungsentwicklung und Leistungsförderung aller Schüler*innen. Sie haben eine somit eine fachliche und eine erzieherische Funktion. Sie sollen den Schülerinnen und Schülern helfen, ihre Leistungen einzuschätzen und den Lernprozess zu gestalten.
Den Fachlehrkräften wird eine Rückmeldung über erworbene Kompetenzen und daraus resultierende weitere Unterrichtsentwicklungen gegeben. Die Beurteilung der einzelnen Schülerleistungen liegt in der Verantwortung der unterrichtenden Lehrkraft. Sie basiert auf dem persönlichen Fachurteil und den in den schulischen Gremien beschlossenen Grundsätzen. Über die Bewertungsgrundsätze sind die Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte zu Beginn des Schuljahres zu informieren. Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte haben das Recht, regelmäßig über den Leistungsstand informiert zu werden.
In die Leistungsbewertung werden einbezogen:
Schriftliche Leistungen (Klassenarbeiten; Lernerfolgskontrollen; Vergleichsarbeiten)
sonstige Leistungen: mündliche Leistungen (Unterrichtsbeiträge, mündliche Kontrollen, Kurzvorträge..), Hausaufgaben*, Hefterführung, praktische Leistungen…
Gruppenarbeit , wenn individuelle Leistungsanteile zugeordnet werden können (Bewertet werden können Ergebnis oder Prozess)
Am Ende des Schuljahres wird aus allen erteilten Noten die Zeugnisnote gebildet.
Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen sind die Regelungen der Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung zu beachten.