Übergang in die 7.Jahrgangsstufe (Ü7-Verfahren)
Dieser ist für Ihr Kind und Ihre Familie ein wichtiger nächster Schritt. Das Ü7-Verfahren unterstützt Sie bei der Wahl der passenden weiterführenden Schule.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Übergang zum Gymnasium – unter anderem zur Berechnung des Notendurchschnitts zu den benötigten Anmeldeunterlagen und zur Anmeldung an Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft.
Wir möchten Sie mit diesen Informationen bei der Anmeldung unterstützen und wünschen Ihrem Kind für den weiteren schulischen Weg viel Erfolg und Freude!
Für den Übergang zum Gymnasium wird im Halbjahreszeugnis der 6. Klasse ein Notendurchschnitt berechnet. Dabei zählen einige Fächer stärker als andere:
Fach | Zählt wie |
Mathematik | 3-mal |
Deutsch | 3-mal |
Englisch bzw. erste Fremdsprache | 2-mal |
Gesellschaftswissenschaften (Gewi) | 1-mal |
Naturwissenschaften (Nawi) | 1-mal |
Alle gewichteten Noten werden zusammengezählt und durch 10 geteilt.
(3xMathematik+3xDeutsch+2xEnglisch+GEWI+Nawi:10
=Notendurchschnitt)
Für eine direkte Aufnahme am Gymnasium ist ein Notendurchschnitt von mindestens 2,3 erforderlich. Wird dieser nicht erreicht, muss die Eignung durch eine Eignungsprüfung bzw. einen Probeunterricht nachgewiesen werden.
Beim Elterninformationsabend am 24. November 2026 wird das gesamte Übergangsverfahren für alle weiterführenden Schulformen erklärt. Dabei erhalten Sie auch Informationen zur Anmeldung und zu den erforderlichen Unterlagen.
Anmeldeunterlagen
der Aufnahmeantrag im Original, ausgefüllt, von den Eltern unterschrieben und mit Stempel der Grundschule,
eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der 6. Klasse.
Die vollständigen Anmeldeunterlagen müssen am 08. Februar 2027 in der Schule abgegeben werden. Die Schule leitet die Unterlagen anschließend an das zuständige Staatliche Schulamt weiter.
Zeitplan:
Am 29.01.2027 Ausgabe des Halbjahreszeugnisses und der Aufnahmeanträge
Der ausgefüllte Aufnahmeantrag im Original und das unterschriebene Halbjahreszeugnis in Kopie müssen zwischen dem 08. Februar 2027 und 10. Februar 2027 bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden.
Bis zum 01.03.2027 versendet das Staatliche Schulamt die Einladungen für Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilnehmen müssen.
05.03.2027 eintägiger Probeunterricht an ausgewählten Gymnasien
Versand aller Zuweisungen und Aufnahmebestätigungen an die Eltern am 25.05.2027 (Postausgang)
Ende der Widerspruchsfrist am 25.06.2027
Weitere Informationen finden Sie unter https://mbjs.brandenburg.de/bildung/allgemeinbildende-schulen/grundschule/uebergang-in-die-sekundarstufe-i.html und HIER:




