1. Förderung aller Schüler durch Binnendifferenzierung im Unterricht
Auf der Grundlage individueller Lernpläne werden im Fachunterricht unterschiedliche Lernangebote geschaffen, die die Möglichkeit bieten, alle Schüler/innen entsprechend ihres individuellen Entwicklungsstandes zu fördern.
2. Förderung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen eines Förderausschussverfahrens
mit Auffälligkeiten im Bereich der Sprache, des Lernens und des Verhaltens, für Kinder mit autistischem Verhalten, körperlich-motorischen Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen im Hören
3. Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnens durch Binnendifferenzierung im Unterricht und zusätzliche Förderkurse.
4. Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund durch unterrichtsbegleitende Förderung und zusätzliche Förderangebote.
In allen Jahrgangsstufen erfolgt eine Förderung durch Binnendifferenzierung, d.h. im Fachunterricht erhalten die Kinder Aufgaben, die ihrem Entwicklungsstand angemessen sind. Es ist eine Förderung in den Bereichen Konzentration, Feinmotorik und Verhalten möglich.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 - 6 erhalten zusätzliche Förderstunden parallel zum Regelunterricht mit dem Schwerpunkt Deutsch.
Die Anzahl der Förderstunden ist abhängig von der Zahl der Kinder mit Förderbedarf laut Eingliederungsverordnung.
5. Förderung von Kindern beruflich Reisender durch Binnendifferenzierung im Unterricht und zusätzliche Förderangebote
6. Förderung von Schülerinnen und Schülern mit hoher intellektuellen und speziellen Begabungen
Diese Förderung erfolgt durch Binnendifferenzierung im Unterricht, durch Förderung im Rahmen der Fachleistungs- und Neigungsdifferenzierung und durch Arbeitsgemeinschaften. Durch anspruchsvolle Lernangebote im Fachunterricht, im Rahmen der Fachleistungs- und Neigungsdifferenzierung und in Arbeitsgemeinschaften werden Kinder mit besonderen Begabungen gefördert.