Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 7
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 6 berät die Klassenlehrkraft die Eltern über die an den weiterführenden Schulen zu erreichenden Abschlüsse..
In den ersten Elternversammlungen erhalten die Eltern erste Informationen zum Übergangsverfahren.
Am 25.11.202 findet an der Schule ein Informationsabend statt, in dem die Eltern detaillierte Informationen zum Ü7-Verfahren und zu den weiterführenden Schulen erhalten.
In einem individuellen Elterngespräch, bei dem auch das Kind anwesend sein sollte, werden die schulische Entwicklung, die Leistungen dessen sowie die weitere Beschulung ab dem 7. Schuljahr besprochen. Die Elterngespräche finden im Dezember 202 bis Anfang Januar 2026 statt. Die Klassenlehrkraft wird rechtzeitig einen Termin mit den Eltern vereinbaren.
Anschließend erstellt die Klassenlehrkraft das Grundschulgutachten, welches Angaben zur Person, zum Schulbesuch, zur schulischen Entwicklung, zu den fachübergreifenden und fachspezifischen Fähigkeiten und Leistungen sowie Aussagen zu Neigungen und die Empfehlung für einen Bildungsgang in der Sekundarstufe I enthält.
Die Klassenkonferenz entscheidet unter dem Vorsitz der Schulleiterin über die inhaltlichen Aussagen.
Zeitplan:
Am 30.01.2026 Ausgabe des Grundschulgutachtens, des Halbjahreszeugnisses und des Anmeldeformulars.
Das ausgefüllte Anmeldeformular im Original, das Gutachten und das Halbjahreszeugnis in Kopie müssen zwischen dem 09. Februar 2026 und 11. Februar 2026 bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden.
Bis zum 20.02.2026 versendet das Staatliche Schulamt die Einladungen für Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilnehmen müssen.
06.03.2026 Probeunterricht
Versand aller Zuweisungen und Aufnahmebestätigungen an die Eltern am 12.06.2026 (Postausgang)
Ende der Widerspruchsfrist am 12.07.2026
Weitere Informationen können Sie im Brandenburgischen Schulgesetz in den § 52 und 53 sowie in der Grundschulverordnung im § 15 nachlesen.